DIE AUFNAHME IHRES KINDES IN DEN KINDERGARTEN

Unsere Waldorfeinrichtung können Kinder ab dem neunten Lebensmonat bis zum Schuleintritt besuchen (Ausnahmen sind nach Absprache möglich), unabhängig von Religion und Nationalität.

 

Vor dem Kindergarteneintritt führt die zuständige Erzieherin ein Aufnahmegespräch mit den Eltern. Die Aufnahme der angemeldeten Kinder erfolgt ganzjährig sofern ein Platz vorhanden ist. Sind alle Kindergartenplätze belegt werden Wartelisten geführt.

ANMELDUNG

Die Anmeldung ist für beide Seiten unverbindlich. Sie dient lediglich dazu, uns einen Überblick zu geben und den Kontakt zu den Eltern oder den Erziehungsberechtigten der Kinder herzustellen, damit möglichst rechtzeitig alle Voraussetzungen für die Aufnahme des Kindes in den Waldorfkindergarten geschaffen werden können. Wir schicken Ihnen bei Interesse gerne ein Aufnahmeformular zu.

ÖFFNUNGSZEITEN

Der Kindergarten ist geöffnet von Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr.

Der Kindergartenvormittag endet zwischen 12.15 und 12.30 Uhr mit einer gleitenden Abholzeit. Am Nachmittag können die Kinder den Kindergarten nochmals zwischen 14.00  und 16.00 Uhr besuchen (Teilzeitplatz).

Ab 12.30 Uhr bieten wir eine Mittagsgruppe mit einem warmen Mittagessen in familiärer Atmosphäre an (Ganztagsplatz).

Der Kindergarten ist an 26 Tagen im Jahr geschlossen.

BEITRÄGE

Zur Deckung des Haushaltes und der Investitionskosten des Vereins und des Kindergartens sind neben den Zahlungen aus öffentlichen Mitteln laufende Beiträge aller Mitglieder an den Waldorfkindergartenverein Bad Kreuznach e.V. notwendig und setzen sich wie folgt zusammen: 

 

1. Vereinsbeitrag

Der Vereinsbeitrag dient der Sicherung der satzungsgemäßen Vereinsaufgaben. Die Höhe des Beitrages wird satzungsgemäß von der Mitgliederversammlung bestimmt. 

 

2. Trägerbeitrag 

Die Höhe des Trägerbeitrages wird satzungsgemäß vom Vereinsvorstand verabschiedet. Dieser Beitrag wird für die Nutzung der unterschiedlichen Kindergartenangebote erhoben und dient der Kosten- u. Investitionsdeckung des Kindergartenbetriebes nach dem Vollkostenprinzip. 

 

3. Elternbeiträge für Krippenplätze 

Für Kinder unter zwei Jahren sind Elternbeiträge an den Träger einer Kindertagesstätte zu entrichten. Die Höhe der Elternbeiträge wird vom Kreis Bad Kreuznach festgelegt. Es gilt die jeweilige aktuelle Tabelle. Diese Tabelle orientiert sich an der Haushaltsgröße und der finanziellen Leistungsfähigkeit (FLF) der Familien.